
Versicherungspflichtgrenze 2010
Begriffe zum Thema Versicherungspflichtgrenze
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahreseinkommensgrenze) bildet die Grenze zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit. Arbeitnehmer können bei Überschreiten dieser Grenze in die private Krankenversicherung wechseln. Vorausgesetzung dafür ist, dass diese Grenze 3 Jahre überschritten wurde.
Im Jahre 2009 gelten folgende Beträge für die Versicherungspflichtgrenze:
Jährliche Versicherungspflichtgrenze 48.600 Euro bzw.
Monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 4.050 Euro
Im Jahre 2010 gelten voraussichtlicht folgende Beträge für die Versicherungspflichtgrenze:
Jährliche Versicherungspflichtgrenze 49.950 Euro bzw.
Monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 4.162,50 Euro
Bestandskunden
Abweichend davon existiert eine besondere Versicherungspflichtgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten. Hier liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem jährlichen Brutto-Einkommen von 42.300 Euro.
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