Versicherungspflicht

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Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht endet zum Ende des Kalenderjahres, in dem erstmalig die die Jahresarbeitsentgeltgrenze - auch Versicherungspflichtgrenze genannt - durch den Arbeitnehmer überschritten wird, sofern auch die Versicherungspflichtgrenze des Folgejahres überschritten wird.

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