Versicherungsfreiheit
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Versicherungsfreiheit
Arbeiter und Angestellte sind unter bestimmten Voraussetzungen kraft Gesetzes versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Von diesen Grundsätzen gibt es Ausnahmen.
So sind Arbeitnehmer in der Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (= Versicherungspflichtgrenze) übersteigt.
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