Versicherbarer Personenkreis in der PKV
Begriffe zum Thema Versicherbarer Personenkreis in der PKV
Versicherbarer Personenkreis in der PKV
Folgende Personengruppen können eine private Krankheitskostenvollversicherung abschließen:
- Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen (brutto) mindestens 3 Jahre lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag
- Selbständige
- Freiberufler
- Beamte mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge, Beamtenanwärter
- Personen, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können
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