
Private Krankenversicherung Lexikon Jahresarbeitsentgeldgrenze
Begriffe zum Thema Jahresarbeitsentgeldgrenze
Jahresarbeitsentgeldgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird oft auch als Versicherungspflichtgrenze oder Pflichtversicherungsgrenze bezeichnet. Arbeitnehmer, deren Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, können in die private Krankenversicherung wechseln.
Im Jahre 2009 gelten folgende Beträge für die Jahresarbeitsentgeltgrenze:
Jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600 € bzw.
Jahresarbeitsentgeltgrenze / Monat bei 12 Gehältern 4.050 €
Im Jahre 2010 gelten wahrscheinlich folgende Beträge für die Jahresarbeitsentgeltgrenze:
Jährliche Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.950 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze / Monat bei 12 Gehältern 4.162,50 €
Bestandskunden
Abweichend davon existiert eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten. Hier liegt die Grenze bei einem jährlichen Brutto-Einkommen in Höhe von 42.300 Euro.
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