Private Krankenversicherung Lexikon Gesetzlicher Zuschlag
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Gesetzlicher Zuschlag
Seit 1.1.2000 müssen alle neu in der PKV Versicherten zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr einen Zuschlag in Höhe von 10 % zu den üblichen Versicherungsbeiträgen zahlen. Dies hat der Gesetzgeber zum Schutz der Versicherten im Alter vorgeschrieben. Der Zuschlag garantiert den Versicherten einen konstanten Beitrag ab dem 65. Lebensjahr - trotz danach weiterhin steigender Kosten für Gesundheitsaufwendungen.
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