
Private Krankenversicherung Lexikon Beitragsrückerstattung
Begriffe zum Thema Beitragsrückerstattung
Beitragsrückerstattung in der PKV
Eine Reihe von Krankenversicherern gewährt den Versicherten, die während eines bestimmten Zeitraumes keine Leistungen in Anspruch genommen haben, eine Beitragsrückerstattung.
Die Höhe der Beitragsrückerstattungen wird von den Unternehmen für 1-2 Jahre im voraus festgelegt, in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Im Allgemeinen gilt, je mehr Jahre nacheinander der Versicherte keine Leistungen beansprucht hat, desto höher ist die Beitragsrückerstattung, die bis zu 6 Monatsbeiträgen jährlich betragen kann.
Statt der Beitragsrückerstattung garantieren andere Unternehmen in speziellen Tarifen eine "garantierte Pauschalleistung" bei Leistungsfreiheit. Diese Pauschalleistung kann entweder in Höhe von mehreren Monatsbeiträgen oder in Höhe eines absoluten Betrages an den Versicherten gezahlt werden.
Diese Pauschalleistung ist garantiert für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
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