Private Krankenversicherung Lexikon Beitragsberechnung in der GKV
Begriffe zum Thema Beitragsberechnung in der GKV
Beitragsberechnung in der GKV
Die Beiträge in der GKV werden nach dem sogenannten Solidaritätsprinzip erhoben (Umlageverfahren). Dies bedeutet, daß alle von der GKV zu erbringenden Leistungen auf die Versicherten umgelegt werden. Das Umlageverfahren ist abhängig vom zahlenmäßigen Verhältnis zwischen den Arbeitnehmern und den Rentnern. Das Problem der GKV liegt also in der Bevölkerungsentwicklung, denn auf immer weniger berufstätige Beitragszahler kommen immer mehr Rentner. Durch diesen Umstand funktioniert auch der Generationenvertrag nicht mehr.
Als Berechnungsgrundlage dienen ausschließlich die Höhe des Einkommens des Versicherten, sowie der mittlerweile einheitliche Beitragssatz seiner Krankenkasse und die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
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