Private Krankenversicherung Lexikon Arztkostenerstattung
Begriffe zum Thema Arztkostenerstattung
Arztkostenerstattung
Nach abgeschlossener Behandlung beim Zahnarzt bzw. Haus- oder Facharzt erhält der Versicherte die Rechnung (mit 4 Wochen Zahlungsfrist) in doppelter Ausfertigung. Das Original sollte umgehend bei der Versicherung eingereicht werden, die die Kostenerstattung nach max. 14 Tagen auf das Konto des Versicherten vornimmt. In der Apotheke bezahlt der Versicherte die Medikamente bar. Rezept und Apothekenquittung reicht er zur Erstattung ein. Die Private Krankenversicherung erstattet alles, was der Arzt per Rezept verordnet, auch Bagatell-Arzneimittel.
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