
Private Krankenversicherung Lexikon Arbeitnehmer
Begriffe zum Thema Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer gelten Arbeiter und Angestellte.
Arbeitnehmer können eine private Krankenversicherung wählen, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen (Brutto) über der Jahresentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt.
Diese beträgt im Jahr:
2009
jährlich 48.600 €
monatlich 4.050 €
voraussichtlich 2010
jährlich 49.950 €
monatlich 4.162,50 €
Zum Brutto-Einkommen zählen alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, so auch das 13. oder 14. Gehalt.
Gesetzlich plichtversicherte Arbeitnehmer, die im laufenden Jahr eine Gehaltserhöhung erhalten haben, durch die sie über die Versicherungspflichtgrenze gelangen, haben erstmalig zum 01.01. des Folgejahres in dem Sie diese 3 Jahre in Folge überschritten haben, die Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung. Bevor Sie die gesetzliche Krankenversicherung kündigen, sollten Sie die Annahme für die private Krankenversicherung haben.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht der Krankenversicherung haben Arbeitnehmer, wenn ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht.
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