
Private Krankenversicherung Lexikon - Arbeitgeberzuschuss
Begriffe, Infos und Zahlen zum Thema Arbeitgeberzuschuss 2010
Arbeitgeberzuschuss 2010
Arbeitnehmer und Angestellte erhalten für die Private Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.
Privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 50% ihres Beitrages zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, jedoch ist der Beitragszuschuss begrenzt auf den durchschnittlichen Höchstzuschuss in der gesetzlichen Krankenkasse.
Der Höchstsatz des Arbeitsgeberzuschusses zur beträgt für die Private Krankenversicherung (West und Ost) im Jahr 2010 bis zu 262,50 € und der maximale Arbeitgeberanteil für die private Pflegepflichtversicherung im Jahr 2010 beträgt bis zu 36,57 €. Das bedeutet, dass der Private Krankenversicherungsbeitrag und der Beitrag zur Pflegeversicherung bis zur doppelten Höhe der vorgenannten Beiträge voll arbeitgeberzuschussfähig ist, also in Zahlen 525,00 € und 73,14 €.
Den Beitragszuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrages für die Private Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung erhält der Arbeitnehmer bzw. Angestellte auch für Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, die privat mitversichert sind. Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht für Kinder und Ehepartner jedoch nur dann, wenn sie im Falle der Versicherung des Arbeitnehmers über die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls Mitglied in der beitragsfreien Familienversicherung wären. Als Grenze für den Höchstzuschuss für Familienangehörige gilt ebenfalls der oben genannte Höchstbeitrag für die Private Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Da die Höchstgrenze für den Arbeitgeberzuschuss durch den jeweils geltenden durchschnittlichen Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse bestimmt wird, erhöht sich der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung, wenn der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen steigt. Arbeitnehmer und Angestellte, sowie deren Ehepartner und Kinder, die privatversichert sind, erhalten allein durch die sich jährlich erhöhende Beitragsbemessungsgrenze Jahr für Jahr einen höheren Arbeitgeberzuschuss für ihre private Krankenversicherung von ihrem Arbeitgeber, vorausgesetzt, der durchschnittliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse erhöht sich.
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